Nach dem Tod folgt die Entrümpelung, aber wer zahlt diese?

Stirbt eine alleinstehende Angehörige, muss die Wohnung entrümpelt werden, damit die Wohnung wieder weiter vermietet werden kann. Zuständig für die Kosten sind hier die Erben oder Hinterbliebenen. Gibt es keine Erben oder die Erben schlagen die Erbschaft aus, muss eine Nachlasspflegschaft bei Gericht beantragt werden.

Wann sollte die Entrümpelung oder Wohnungsauflösung erfolgen und wer zahlt Entrümpelung bei Todesfall?

Hauptsächlich aus finanziellen Gründen kann es sinnvoll sein, die Wohnung relativ rasch im Todesfall aufzulösen oder zu entrümpeln. Die Kosten für eine Entrümpelung sind hier nur ein Übel. Eine wesentliche Rolle spielt die finanzielle Belastung der Mietkosten, bis diese weiter vermietet werden kann. Eventuell kommen auch noch Nebenkostennachzahlungen hinzu. Alle diese Kosten gehen als Verbindlichkeiten auf die Erben über.

Wie gehe ich bei einer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung vor?

Bei der Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung wird der gesamte Hausrat eines Verstorbenen entrümpelt. Dazu gehört die komplette Einrichtung, der gesamte Hausrat, sämtliche Möbel und alle persönlichen Gegenstände werden bei einer Haushaltsauflösung verkauft, entsorgt, verschenkt oder einem anderen Haushalt zugeführt.

Entsorgung organisieren und planen

Im Vorwege nach der Besichtigung der Wohnung des Verstorbenen sollten sich die Angehörigen oder Erben darüber im Klaren sein, welche Gegenstände wohin sollen. Gibt es Dinge, die noch brauchbar sind und verkauft werden können. Schmuck, Bilder, antike Möbel, Statuen, gegebenenfalls von einem Gutachter schätzen lassen.

Einiges kann sicherlich auch an karitative Einrichtungen verschenkt werden? Was fällt an Müll in welchen Mengen an? Müssen die Hinterbliebenen den Sperrmüll abholen lassen oder können sie alles selbst entsorgen? Hier finden Sie unsere 10 besten “Entrümpelung Tipps”

Wird für den Sperrmüll ein Container benötigt, dann muss auch noch eine Aufstellgenehmigung eingeholt werden. Die Aufstellgenehmigung müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen. Hinzu kommt das Problem der Parkverbote, auch hier bedarf es einer Genehmigung. Diese Genehmigung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Gibt es Elektrogeräte oder Sondermüll, welcher separat entsorgt werden muss? Soll eine professionelle Entrümpelungsfirma hinzugezogen werden?

Tipp: Sicherung eventuell verborgener Schätze

Bevor die Hinterbliebenen oder Erben mit der Entrümpelung starten, sollten Sie die Wohnung akribisch nach versteckten Wertgegenständen oder persönlichen Erinnerungsstücken durchsuchen. Ist die Entrümpelung erst einmal vollzogen, verschenkt, verkauft oder auf dem Sperrmüll gelandet, sind verborgene Schätze für immer verloren. Eventuell freut sich dann später einmal ein anderer Finder.

Wie sollte man da am besten vorgehen:

• In Schubladen und Schränken nach Geld, Wertsachen oder Gegenständen mit Wert suchen
• Häufig sind in Büchern vergessene oder versteckte Geldscheine, Postkarten oder Briefe abgelegt, die als Lesezeichen dienten.

Hier kann eine professionelle Entrümpelung sehr hilfreich sein

Gibt es Angehörige oder Erben, kommt es häufig vor, dass diese entweder ein paar Hundert Kilometer entfernt wohnen oder sogar im Ausland leben. Da macht es keinen Sinn, sich auf den Weg zu machen, um bei der Entrümpelung Geld zu sparen und diese in eigener Regie durchzuführen.

Eine Entrümpelung nach Todesfall ist eine aufwendige und belastende Angelegenheit, welche man als Erbe oder Familienangehöriger auf keinen Fall unterschätzen sollte. Es gibt vieles zu bedenken und zu organisieren. Das ganze Programm zu einer Zeit, in der einem das Ableben einer lieben Person, Mutter, Vater oder Verwandten zu schaffen macht. Schon das Wort „Tod“ bedeutet ein finanzielles Schwergewicht. Da ist die Beerdigung und anschließend die Wohnungsauflösung und Entrümpelung.

Alles zusammen kann bei vielen Angehörigen oder Erben schon den finanziellen Rahmen sprengen. Daher scheuen sich auch öfter die Angehörigen, eine Entrümpelungsfirma zu beauftragen. Mitunter sind es nicht allein die Kosten, sondern auch die Vorstellung, dass fremde Personen jetzt in den persönlichen Dingen der Angehörigen wühlen und diese dann emotionslos entsorgen. Kein schöner Gedanke?

Es muss aber nicht immer bei einer Entrümpelung so zugehen. Eine seriöse Entrümpelungsfirma wird nicht so ohne Weiteres in die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen einfallen und brachial kurzen Prozess machen. Die Firma wird mit dem Angehörigen oder dem Erben das weitere Vorgehen ausführlich besprechen und mit einer gewissen Würde die Räumung vollziehen. So werden die Bedenken des Angehörigen auf jeden Fall milde gestimmt.

Positiv gesehen benötigen die Angehörigen oder Erben keine Fahrzeuge, Helfer, Abholungen oder Genehmigungen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, müssen dafür keinen Urlaub nehmen und können weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. Bei dem einen oder anderen kann es bei einer eigenhändigen Entsorgung passieren, dass hier Erinnerungen geweckt werden, die traurig stimmen, weil man in dem Haus aufgewachsen ist.

Was kostet eine Entrümpelung?

In der Regel belaufen sich die Kosten auf 35 bis 45 Euro pro Stunde und Arbeitskraft. Hinzu kommen die Kosten für die Aufstellung eines Containers und für den Transport und die fachgerechte Entsorgung. Anders ausgedrückt belaufen sich die Kosten für ein 150 qm Haus auf 3-5.000 Euro und für eine 50 qm Wohnung auf 1.200 bis 3.000 Euro.

In manchen Fällen fallen zusätzlich noch Behördengänge und Genehmigungen an. Auch in diesem Fall kümmert sich die beauftrage Firma auf Wunsch darum, was natürlich mit weiteren Kosten verbunden ist.

Schaut man sich diese Kosten einmal in der Übersicht an, muss man zwangsläufig feststellen, dass der Aufwand in Eigenregie mit Flug, langer Fahrt mit dem Auto und gegebenenfalls noch ein Mietauto in Form eines Transporters kaum in einem Verhältnis zu den Entrümpelungskosten einer Fachfirma stehen. Hinzu kommt noch, je länger die Entrümpelung dauert, umso teurer wird es. Wie es auch immer geschehen soll, sind die Erben oder Familienangehörige für die Kosten zuständig.

Wer zahlt die Miete und Entrümpelung eines Verstorbenen?

Diese Kosten des Verstorbenen zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten. Grundsätzlich werden diese Kosten aus dem Nachlass oder von den Erben bezahlt. Hat der Verstorbene alleine gelebt und keine andere Person möchte in den Mietvertrag einsteigen, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese haften dann automatisch für sämtliche Kosten wie: Räumungskosten, Entrümpelung, Schönheitsreparaturen und weitere fällige Mietzahlungen aus dem Nachlass.

Im Regelfall trägt entweder der Vermieter beziehungsweise der Mieter eines Objekts die Kosten für die Haushaltsauflösung oder Entrümpelung durch das Team der Entrümpelung. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel einer Zahlungsunfähigkeit, bei Tod oder einem Wasser-oder Brandschaden. Es kann aber auch passieren, dass der oder die Erbin von den Hinterbliebenen nicht anerkannt wird.

Wer zahlt Entrümpelung bei Erbausschlagung?

Sollte es hier keine rechtsgültigen Erben geben, in diesem Fall das Erbe ausgeschlagen ist, wer räumt dann die Wohnung? In einem solchen Fall übernimmt der Vermieter die Wohnungsauflösung. Gibt es jedoch Erben, aber keine Einigkeit der Erben über den Verbleib der Wertgegenstände und des Inventars, kann der Vermieter eine Nachlasspflegschaft beantragen. Mit dieser Pflegschaft hat der Vermieter dann das Recht eine Räumung der Wohnung einzuleiten. Sollte dann noch ein Schlüssel der Wohnung zur Verfügung stehen, muss dieser dem Vermieter übergeben werden.

Was genau ist die Aufgabe einer Entrümpelungsfirma?

Die Firma übernimmt bei einer Entrümpelung die Räumung des angewiesenen Objekts. Dabei trennt die Firma wunschgemäß wertvolle Dinge von Sondermüll, Sperrmüll, Restmüll und Recyclingabfällen.

Wie lange läuft nach der Entrümpelung die Miete weiter?

Grundsätzlich gilt: Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters oder Mieterin. Der Mietvertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist. Diese besagt, dass die Kündigungsfrist bei einem Todesfall noch drei Monate weiter Bestand hat.

Tipp: Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen!

Als Erbe besteht die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts nach § 580 BGB im Todesfall, von dem der Erbe Gebrauch machen kann. Dazu muss der Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters gekündigt werden. Anschließend kann die gesetzliche Frist von drei Monaten für die Haushaltsauflösung und Entrümpelung der Wohnung genutzt werden.

Was ist die Aufgabe der Hausbank bei einem verstorbenen Kunden?

Banken sind als Vermögensverwalter nach § 33 ErbStG spätestens einen Monat nach Kenntnis vom Sterbefall dazu verpflichtet, sämtliche, Einlagen, Kontoguthaben, Wertpapiere, sowie Forderungen des Erblassers sowie auch andere Vermögensgegenstände, die sie für den Erblasser verwahren, dem Finanzamt zu melden.

3 Kommentare

  1. Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zur Entrümpelung bei Todesfall gefunden habe. Es ist mir jetzt klar, wer die Kosten übernimmt. Ich werde dies mit meiner Familie besprechen.

  2. Danke für den Beitrag. Viele Zügelfirmen übernehmen auch eine Entrümpelung. Wichtig ist hier die korrekte Kommunikation und genaue Planung.

  3. Die Thematik zur Entrümpelung beschäftigt mich schon seit längerem. Deshalb bin ich echt glücklich, dass ihr mir hier weiterhelfen konntet. Jetzt weiß ich, was ich wissen muss.

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